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I-V-M GmbH
Investitions- & Verkaufs- Management GmbH Eisenbahnstr.1 04552 Borna Str.Nr.: 235/111/03126 HRB 9526 Leipzig E-Mail : IVM@ist-einmalig.de Verantwortlicher Ansprechpartner: Herr Lettmann
Haftungshinweis
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der I-V-M Investitions- & Verkaufs- Management GmbH 1. Unsere Mitteilungen und Angebote sind vom Empfänger streng vertraulich zu behandeln. Unbefugte Weitergabe verpflichtet zu Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision (siehe Punkt 5./9.). 2. Eine von uns mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluss wird - wenn nicht unverzüglich Widerspruch erfolgt - als bisher unbekannt anerkannt, wodurch ein Maklervertrag zustande kommt. 3. Irrtum und Zwischenvermittlung vorbehalten. Die I-V-M GmbH, Investitions- & Verkaufs- Management GmbH wird in Texten und Verträgen auch als IVM, IVM GmbH oder I-V-M GmbH bezeichnet und ist so benannt. 4. Die Provision ist fällig und zahlbar beim Abschluss des Hauptvertrages über ein von uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt. Dasselbe gilt auch dann, wenn der Kunde den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Hauptvertrag abschließt. Der Kunde verpflichtet sich gem. Maklervertrag folgende Maklerklausel in den notariellen Hauptvertrag mit aufzunehmen: " Beispiel: Die Provision für den vermittelnden Makler beträgt 6 % auf den Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und wird vom Käufer bezahlt. Die Provision ist mit Vertragsschluss verdient und zur Zahlung fällig am Tag der Beurkundung fällig"... 5. Die jeweilige Provisionshöhe für den Käufer entnehmen Sie bitte den Exposé-Unterlagen. Sollte keine Provisionshöhe benannt oder bekannt sein, gilt unser üblicher Provisionssatz von 6 % vom Abschlusspreis, bzw. 2 Monatskaltmieten. Maßgeblich ist der im Vertrag vereinbarte Provisionssatz, da dieser die Individuellen Leistungsbestandteile wiederspiegelt. Bei der Vermittlung einer Finanzierung fallen zusätzliche Provisionen (2,5% von der Beleihungssumme, zahlbar nur bei Erfolg und nach Auszahlung des Fremdkapitals) an. 6. Ein nachträglicher Ankauf des Objektes durch den Mieter oder Pächter innerhalb von 2 Jahren nach vermitteltem Vertragsabschluss verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung der üblichen Provision für die Verkaufsvermittlung in Höhe von 6,96% inkl. MwSt unter Berücksichtigung einer bereits gezahlten Mieter- bzw. Pachtgebühr, wenn individuelle Vereinbarungen nichts anderes bestimmen.. 7. Der Angebotsempfänger übernimmt die gesamte im Provision allein, wenn er das Objekt in der Zwangsversteigerung ersteht oder vom Insolvenz- bzw. Vergleichsverwalter erwirbt oder es vom Erwerber mietet, pachtet oder sich beteiligt. 8. Kommt mit einem nachgewiesenen Interessenten ein anderer als der vorgesehene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes der weiteres, dem Auftraggeber gehörendes Objekt zustande, gilt auch hierfür dieser Maklervertrag als stillschweigend vereinbart und die Maklertätigkeit insoweit als mit ursächlich für den Vertragsabschluss anerkannt. 9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von einem beabsichtigten Vertragsabschluss bzw. von einem bereits erfolgten Vertragsabschluss in jedem Fall zu verständigen. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber uns die Abschlussbedingungen mitzuteilen und ggf. zu belegen. Zu dieser Auskunftserteilung ist der Auftraggeber auch dann verpflichtet, wenn statt einem Kauf- ein Pachtvertrag etc. abgeschlossen wird oder der Vertrag erst nach Ablauf des Maklerauftrages abgeschlossen wird. Bei Unterlassung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3 % der Käufer- und 3 % der Verkäuferprovision plus gesetzl. Mehrwertsteuer. 10. Wir haften nicht für die Einhaltung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages durch die Vertragskontrahenten. Die Nichterfüllung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages, Geltendmachung einer zwischen den Parteien im Vertrag vereinbarten Rücktrittsmöglichkeiten, eine durch Wandlung erfolgte Wiederaufhebung des Vertrages oder eine nach Vertragsabschluss erfolgte Minderung des Preises berühren unseren Gebührenanspruch nicht. 11. Vereinbarungen, die von den vorstehenden Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. sollten Teile dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Diese werden vielmehr durch rechtlich einwandfreie Regelungen ersetzt die den Sinn der unwirksamen Regelung entsprechen. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig – ist Leipzig. Bei Maklertätigkeiten verpflichtet sich der Kunde im schriftlichen Vertrag folgende Klausel mit den vereinbarten Daten in den Hauptvertrag aufzunehmen: Maklerklausel: …"Die Vergütung für den beratenden Vermittler beträgt __ % auf den Kaufpreis (ohne MwSt. da der Vermittler IVM GmbH gem. §19 von der Ustr. befreit ist) als Betrag in € ___________ und wird vom Käufer bezahlt. Diese Vergütung ist mit Vertragsschluss nach § 328 BGB verdient und zur Zahlung am Tag der Beurkundung fällig. Der Anspruch des Maklers aus diesem Vertrag bleibt nach § 652 BGB auch dann bestehen, wenn der Grundstückskaufvertrag insgesamt aufgehoben, rückabgewickelt, angefochten oder aus einem sonstigen Rechtsgrund nicht vollzogen werden kann. Der Käufer unterwirft sich wegen des vorgenannten Anspruchs des Maklers auf Zahlung der sofortigen Zwangsvollstreckung sein gesamtes Vermögen aus dieser Urkunde. Der Notar wird beauftragt, dem Käufer jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen.... "
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